Die Hundehaftpflichtversicherung
Verursachen kleine Haustiere, wie z.B. eine Katze, ein Wellensittich oder ein Hase Schäden, sind diese durch die normale Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei einem Hund ist das jedoch anders, die genannte Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus, der Hundehalter muss in diesem Fall seinen Vierbeiner durch eine separate Hundehaftpflichtversicherung absichern.
Wichtig: Die Hundehaftpflichtversicherung ist für den Besitzer eines solchen Vierbeiners Pflicht. Mögliche Verstöße können eine hohe Geldstrafe zur Folge haben.
Hundehalter haften für ihr Haustier
Auch ansonsten ruhige und liebe Hunde können in manchen Situationen unberechenbar sein. Ein Schaden ist schnell passiert. Vor allem ungewohnte Situationen bedeuten Stress für den Hund und gerade das ist der Auslöser, warum es schnell zu einem Malheur kommen kann.
Ob auf einer Reise mit dem Hund, bei Besuch von Freunden oder in einer Ferienwohnung, verursacht der Vierbeiner einen Schaden, ist der Halter laut gesetzlicher Regelung haftbar. Um in diesem Moment vor finanziellen Folgen geschützt zu sein, ist die Hundehaftpflichtversicherung unumgänglich. Hierbei sollte man allerdings auf die Qualität der Versicherung achten.
Hundehaftpflichtversicherung – welcher Schaden wird abgedeckt?
Ob Vermögensschaden, Sachschaden oder Schaden am Menschen, für alle Schäden, die direkt dem Tier eines Versicherten zugeordnet werden können, tritt die Haftpflichtversicherung des Hundes ein. Doch die Hundehaftpflichtversicherung reguliert nicht nur die Schäden, sondern prüft diese vorher, da die Möglichkeit besteht, dass das Schadensopfer eine Mitschuld tragen könnte. Kommt es in diesem Fall zu einer Rechtsstreitigkeit, muss der Hunde Halter keine Probleme befürchten, weil auch in diesem Fall die Versicherung des Hundes die Kosten für notwendige Gerichtsprozesse übernimmt.
Wichtig: Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, sollte wissen, dass mit dieser Versicherung nur die Schäden Dritter abgedeckt sind. Schäden, die an eigenen Gütern oder der eigenen Familie, wie eigene Kinder, Eltern usw., durch den Hund entstanden sind, werden nicht von der Haftpflichtversicherung des Hundes gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung für den Hund – was sollte man wissen?
Hat ein Hund einen Schaden verursacht, kann es zu teuren Folgeschäden kommen, daher sollte man eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Des Weiteren sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt, auch wenn man einmal den Hund ohne Leine spazieren führt. Schäden des Hundes im Ausland, Mietsachschäden oder gar das Hüten des Hundes durch Dritte sollte über die Haftpflichtversicherung des Hundes abgedeckt sein.
Tipp: Geht es um die Hundehaftpflichtversicherung, muss man sich wohl oder übel mit vielen verschiedenen Versicherungsklauseln auseinandersetzen. In diesem Moment ist es wichtig, sich mit den kompletten Details auseinanderzusetzen, um im Falle eines Schadens keine Angst haben, muss, nicht abgesichert zu sein.
Vergessen Sie nicht, der Versicherungsschutz, ist ausschlaggebend, die Kosten bei der Ermittlung der Beiträge bei einem Hundehaftpflichtversicherungsvergleich sollten eher nebensächlich sein. Die Versicherungsbedingungen sind entscheidend!