Was ist ein Ombudsmann?
Ein Ombudsmann nimmt in strittigen Fällen die Funktion eines unparteiischen Schiedsmannes ein. Er kann alleine oder als Teil eines Gremiums aus mehreren Personen, einem sogenannten Ombudsrat, auftreten.
Die Rolle des Ombudsmannes fand in den 70er Jahren weltweite Verbreitung und seit Oktober 2001 gibt es einen Ombudsmann für die Versicherungswirtschaft in Deutschland.
Die Aufgabe des Ombudsmannes besteht in der Schlichtung und unparteiischen Vermittlung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Versicherten. Ziel ist es einen möglichen Gerichtsfall im Vorfeld durch Einigung zu vermeiden. Auch wenn er neutral und unabhängig arbeitet wird er von dem Versicherungsnehmer des privat Haftpflichtversicherten (aber auch bei anderen Versicherungsnehmern) finanziert.
Um einen Ombudsmann mit der Schlichtung und Vermittlung zwischen den Parteien zu beauftragen bedarf es zweier Kriterien. Zum Ersten darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch nicht aktiviert worden sein und es darf noch kein Gerichtsverfahren laufen.
Bei Streitwerten unter 5000 Euro darf der Ombudsmann allein Entscheidungen treffen, darüber und unter 80000 Euro darf er lediglich unverbindliche Empfehlungen aussprechen.
Ab dem 22. Mai 2007 wird der Ombudsmann auch bei Schlichtungsbedarf zwischen freien Vermittlern und Versicherten eingesetzt.
Ombudsmänner finden Sie bei Bedarf bei folgenden Adressen:
- Versicherungsombudsmann e.V. (www.versicherungsombudsmann.de)
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (www.pkv-ombudsmann.de)
Ombudsmann in den sozialen Krankenversicherungen (https://secure.om-kv.ch)